Es braucht eine nationale Krebsstrategie

SCF begrüsst Aufruf zur Kursänderung an den Bundesrat

6. Dezember 2023: Die Schweiz ist derzeit eines der wenigen Länder, das keine national koordinierte Krebsstrategie verfolgt, nachdem der Bundesrat vor vier Jahren entschieden hat, die Nationale Krebsstrategie auslaufen zu lassen. Seither führt das Oncosuisse Forum auf privatwirtschaftlicher Ebene den Krebsplan weiter, jedoch ohne Beteiligung von Bund und Kantonen. Die Vereinigung ist spendenfinanziert. Sie kommt an ihre Grenzen und hat deshalb auch verlangt, dass sich Bund und Kantone beteiligen, was der Bundesrat bisher ablehnte.
 
Nun hat nach der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates auch die Schwesterkommission des Nationalrates den Bundesrat zu einer Kursänderung aufgefordert. Er soll einen Krebsplan auf Basis der Nationalen Strategie gegen Krebs 2014-2020 (NSK) erarbeiten. In die Entwicklung dieses Krebsplans sollen Bund, Kantone, relevante Organisationen und Expertinnen und Experten einbezogen werden. Das entspricht auch einer Forderung der WHO, wonach ihre Mitgliedstaaten einen Krebsplan entwickeln sollten. Auch auf europäischer Ebene wurden im Rahmen des «Europe’s Beating Cancer Plan» bereits entsprechende Aktivitäten eingeführt.
 
Wir begrüssen diesen Entscheid sehr, erkranken doch jedes Jahr alleine in der Schweiz fast 50’000 Menschen neu an Krebs. Es ist daher sinnvoll und dringend angezeigt, dass dem Thema in der Schweiz auch auf Bundes- und Kantonsebene die entsprechende Aufmerksamkeit zuteil kommt.

SCF lanciert Initiative «Young Oncologist»

Gezielte Förderung des Forschungsnachwuchses in der Onkologie

3. Juli 2023: Die SCF unterstützt immer wieder Projekte, die einen innovativen, das Patientenwohl adressierenden und direkt praxisrelevanten Fokus haben. Dabei will die Stiftung mit der neuen Initiative «Young Oncologist» speziell auch junge Onkologinnen und Onkologen unterstützen, die am Anfang ihrer medizinischen Karriere stehen und einen klaren Fokus auf klinische Krebsmedizin (Onkologie, Hämatologie, Radio-Onkologie, Epidemiologie) haben.

Es werden bewusst Projekte gefördert, die aufgrund noch fehlender Forschungserfahrung des Studienleiters nicht auf die Unterstützung grosser Organisationen zählen können. Die Antragstellenden dürfen dabei nicht älter als 40 Jahre sein, keine Kaderstellen oder höhere akademische Funktionen haben, und die Studie muss in der Schweiz durchgeführt und in einem Zeitraum von 3-5 Jahren abgeschlossen werden. 

Die SCF arbeitet dabei auch mit dem Fonds zur Förderung des akademischen Nachwuchses (FAN) der Universität Zürich zusammen, der sich dafür einsetzt, dass herausragende, innovative Nachwuchsforscherinnen und -forscher ihr Forschungsprofil stärken, ihre wissenschaftliche Eigenständigkeit unter Beweis stellen und konkrete Schritte ihrer akademischen Karriere planen können.

Wechsel im Präsidium des Stiftungsrates

Silvio Inderbitzin folgt Christoph Meier - zwei neue Mitglieder gewählt


2. Mai 2023: Der Stiftungsrat des SCF hat sich neu konstituiert, als Folge des altersbedingten Ausscheidens unseres langjährigen Präsidenten Christoph Meier und unseres Anwalts Urs J. Hausherr aus dem Gremium. Christoph Meier war mit der Funk Gruppe einer der ersten Donatoren der Stiftung. Er hat in diesen vielen Jahren dank seines privaten und beruflichen Netzwerkes ganz entscheidenden Anteil beim Aufbau und der Weiterentwicklung des SCF gehabt. Urs Hausherr war verantwortlich dafür, dass aus dem damaligen Verein Supporter der Krebsliga Schweiz unsere Stiftung wurde. Für die Geschäftsleitung und den Stiftungsrat war er in allen juristischen und anderen Fragen eine überaus grosse Unterstützung.
 
Als Nachfolger von Christoph Meier zum Präsidenten gewählt hat der Stiftungsrat in seiner letzten Sitzung Dr. Silvio Inderbitzin, langjähriger Stiftungsrat der SCF und ebenfalls Stiftungsrat bei der Krebsforschung. Zudem werden ab Mai als neue Mitglieder Andrea Vögeli, Inhaberin und CEO der SWI SWISS AG, sowie Andreas Casutt, Partner bei Niederer Kraft Frey und VRP von Siegfried Holding AG, dazustossen. Andrea Vögeli bringt wertvolles Wissen aus der Start-up- und Tech-Branche mit, Andreas Casutt ersetzt Urs Hausheer und bringt das juristische Wissen ein.

Ja zu Krebsfrüherkennung und früher Therapie

2. Krebsversorgungsmonitor Schweiz zeigt Normalisierung nach Corona 


9. März 2023: Bereits zum zweiten Mal hat das Forschungsinstitut gfs.bern im Auftrag unseres Mitglieds MSD Schweiz eine repräsentative Umfrage in der Bevölkerung zur Qualität der
Krebsversorgung in der Schweiz durchgeführt. Dabei wurden auch rund 100 Personen
befragt, die aktuell an Krebs leiden oder in der Vergangenheit an einer Krebserkrankung
litten. Die Themen Früherkennung und frühe Therapierung von Krebs sind bei über 90% der
Befragten wichtig bis sehr wichtig. Der Jahresvergleich zeigt auch: Nach zwei Jahren
Pandemie verläuft die Krebsversorgung wieder im Normalbetrieb, Chemo- und Strahlen-
Therapien haben im Vergleich zum Vorjahr um rund 20–25% zugenommen. Interessant: eine
einheitliche, nationale Krebsstrategie stösst bei 84% der Befragten auf ein positives Echo..

Unsere Haltung zur Einzelfallvergütung

Vernehmlassung zur Verordnung über die Krankenversicherung

1. November 2022: Im Herbst 2022 hat das Departement des Innern eine Vernehmlassung zu den geplanten Änderungen bei der Verordnung über die Krankenversicherung und der Krankenpflege-Leistungsverordnung durchgeführt. Wie andere Onko-Organisationen haben auch wir unsere grosse Skepsis gegenüber den vorgeschlagenen Anpassungen betreffend Einzelfallvergütung zum Ausdruck gebracht. Die Sicherstellung der Zugangsgerechtigkeit und der Versorgungssicherheit in der Schweiz ist ein fundamentales Anliegen von uns. Bereits heute werden rund ein Drittel der Betroffenen und fast alle krebskranken Kinder Off-Label behandelt. Diese Zahl wird weiter steigen. Entsprechend müssen die Rahmenbedingungen grundsätzlich überdacht werden und diese als Ausnahmeregelung konzipierten Bestimmungen in einen moderneren regulären Prozess für eine breite Anwendung überführt werden. Die nun in der Revision vorgeschlagene Definition von «therapeutischem Nutzen» als Voraussetzung für eine Kostenübernahme im Einzelfall – mit dem Kriterium von min. 35% Mehrnutzen im Vergleich zu Standardtherapien oder Placebo – würde aber dazu führen, dass Patientinnen und Patienten künftig der Zugang zu lebensnotwendigen Behandlungen verwehrt bliebe. Dies widerspricht fundamental dem Zweck der Verordnungsbestimmungen der Einzelfallvergütung.