Unsere Haltung zur Einzelfallvergütung
Vernehmlassung zur Verordnung über die Krankenversicherung
Im Herbst 2022 hat das Departement des Innern eine Vernehmlassung zu den geplanten Änderungen bei der Verordnung über die Krankenversicherung und der Krankenpflege-Leistungsverordnung durchgeführt. Wie andere Onko-Organisationen haben auch wir unsere grosse Skepsis gegenüber den vorgeschlagenen Anpassungen betreffend Einzelfallvergütung zum Ausdruck gebracht. Die Sicherstellung der Zugangsgerechtigkeit und der Versorgungssicherheit in der Schweiz ist ein fundamentales Anliegen von uns. Bereits heute werden rund ein Drittel der Betroffenen und fast alle krebskranken Kinder Off-Label behandelt. Diese Zahl wird weiter steigen. Entsprechend müssen die Rahmenbedingungen grundsätzlich überdacht werden und diese als Ausnahmeregelung konzipierten Bestimmungen in einen moderneren regulären Prozess für eine breite Anwendung überführt werden. Die nun in der Revision vorgeschlagene Definition von «therapeutischem Nutzen» als Voraussetzung für eine Kostenübernahme im Einzelfall – mit dem Kriterium von min. 35% Mehrnutzen im Vergleich zu Standardtherapien oder Placebo – würde aber dazu führen, dass Patientinnen und Patienten künftig der Zugang zu lebensnotwendigen Behandlungen verwehrt bliebe. Dies widerspricht fundamental dem Zweck der Verordnungsbestimmungen der Einzelfallvergütung.